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Himmelslaternen – schön, aber gefährlich und oft verboten

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Vor mehr als 2000 Jahren dienten Ballone aus Papier den Streitkräften der chinesischen Kaiser als Kommunikationsmittel. Am abendlichen Himmel ließ man die Papierballone mit einem Talglicht als Leucht- und Antriebsquelle in die Höhe steigen, um Positions- und Strategiemeldungen an die anderen Truppenteile zu übermitteln.

Heutzutage sind die Ballone unter dem Namen ‚Himmelslaterne‘ wieder in Mode gekommen, an Silvester, bei Parties und bei zahlreichen sommerlichen Außenveranstaltungen lassen die Menschen diese langsam steigenden Leuchtkörper emporschweben. Majestätisch erheben sich die wenige Euro teuren Himmelsgefährte und lange kann man ihnen fasziniert nachschauen. Irgendwann entschwinden sie dem Blick und dann machen alle „Ah“ und „Oh“ und sagen, wie schön das doch war.

Doch haben diese fliegenden Lampions einen Nachteil, sie entschwinden nicht nur rasch dem Blick sondern sozusagen sofort dem Zugriff des Betreibers. Einmal aufgestiegen lassen sich die Himmelslaternen nicht steuern, nicht mehr einfangen und logischerweise hat man auch keinerlei Einfluss darauf, wohin die Ballone mit ihrer feurigen Fracht fliegen.

Erst neulich erzählte mir eine Bekannte, wie ihr Freund auf dem Balkon eine Himmelslaterne gestartet habe; diese sei dann aber nur einen Meter aufgestiegen und dann plötzlich, mit den Händen nicht mehr erreichbar, nach unten geflogen und auf dem Balkon eines benachbarten Hauses gelandet. Dort habe das dünne Papier sofort Feuer gefangen und natürlich sei man in Windeseile zum Nachbarn gerannt, habe diesen aus dem Schlaf geklingelt, nur um dann glücklicherweise feststellen zu können, daß weiter nichts passiert war, nur die Laterne war abgebrannt und hatte nichts in Brand gesteckt.

Anders war das, wie man in der Zeitung lesen konnte, erst letzte Woche in Dieburg. Gleich zwei von Hochzeitsgästen losgeschickte Himmelslaternen landeten auf Hausdächern und setzten diese in Brand.

Denn was viele vergessen: Himmelslaternen sind, im wahrsten Sinne des Wortes, eine brandgefährliche Angelegenheit.

Kein Wunder also, daß immer mehr Länder und Landkreise nicht nur laut über ein Verbot nachdenken, sondern zum Teil dieses Verbot auch schon umgesetzt haben.
Bereits verboten ist der Start der Himmelslaternen in diesen Bundesländern:

Saarland
Baden-Württemberg
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Hessen (demnächst)

Grundsätzlich stehen viele Behörden auf dem Standpunkt, daß es ohnehin untersagt ist sogenannte „ungesteuerte, unbemannte Flugkörper mit Eigenantrieb“ ohne Genehmigung aufsteigen zu lassen. Überdies ist auch darauf hinzuweisen, daß sich die Haftpflichtversicherer in aller Regel weigern, für entstandene Schäden aufzukommen. Und sich darauf zu verlassen, daß man sowieso nicht erwischt wird, ist keine wirklich sichere Sache; erst neulich haben die Teilnehmer einer Party ihren Gastgeber bei der Polizei verpfiffen, aus Angst, sie könnten selbst belangt werden, weil eine Scheune in Brand geraten war.

Letztendlich sollten auch Internetplattformen wie „ebay“ reagieren und den Handel mit diesen Objekten verbieten. Keck und frech geben dort Anbieter solcher Himmelslaternen auch noch Ratschläge wie man heimlich und angeblich ohne Folgen die Laternen steigen lassen kann.

Dabei liegt es doch auf der Hand und ist für jeden klar denkenden Menschen nachvollziehbar, daß man keine brennenden Gegenstände in der Gegend herumwirft. Das gilt umsomehr wenn man den brennenden Gegenstand auf bis zu 500 Meter aufsteigen läßt und dann keinerlei Kontrolle mehr darüber hat, wo er niedergeht und eventuell einen Brand verursacht.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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