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Google Einnahmen müssen versteuert werden – Gewerbeanmeldung

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Viele Blogger erzielen Einnahmen über Google-Adsense oder andere Werbeprogramme. Den meisten ist nicht bewusst, daß sie damit einer gewerblichen Tätigkeit (und sei es nur nebenher) nachgehen. Damit ergibt sich aber automatisch die Verpflichtung, ein Gewerbe anzumelden und Einkommensteuer zu bezahlen.

Im Moment sind die Finanzbehörden sehr intensiv unterwegs, um die Seite auch privater Betreiber auf entsprechende Anzeigen und Einnahmequellen hin zu untersuchen. Außerdem sollte man nicht außer Acht lassen, daß es ringsherum genügend Leute und Neider gibt, die einen schnell mal eben angeschwärzt haben. Und nur weil es bei einem selbst oder vielen anderen immer schon gut gegangen ist, wird man nicht um eine Strafe, Nachzahlung und Anzeige herumkommen, wenn man mal erwischt wird.

Oft ist ja neben den Anzeigen noch ein Shop, ein Link zu einem Pixelservice oder einem T-Shirt-Dienst geschaltet.


Selbst wenn mit diesen Einnahmen lediglich Kosten für die Website erwirtschaftet werden sollen, handelt es sich tatsächlich um ein Gewerbe. Selbst wenn man nichts verkauft oder sich eigentlich gar nicht als „Betrieb“ sieht, gilt für die Annahme eines Gewerbes eine über einen längeren Zeitraum ausgeübte Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht.

Es reicht auch defintiv nicht, wenn man in sein Impressum keck dazuschreibt, daß es sich um eine private Seite handelt oder gar ausdrücklich formuliert: Keine Gewerbeabsicht, Anzeigen dienen nur für die Finanzierung der Serverkosten.
Es mag ja sein, daß man das so sieht, die Finanzbehörden sehen das anders.

Einen Gewerbeschein bekommt man in der Regel problemlos bei der Gewerbestelle des zuständigen Ordnungsamtes (Bürgermeisteramt, Rathaus) oder der Gemeindeverwaltung. Das Gewerbe muss man dort anmelden werden, wo man das „Unternehmen“ ansiedelt, also in der Regel am jeweiligen Wohnort. Eine Gewerbeanmeldung kostet ca. 30 Euro. Als Gewerbebezeichnung empfiehlt sich z.B. die Bezeichnung „Erbringung von Internetdienstleistungen aller Art“.

Das Website-Einkommen wird dann auf das Einkommen der nichtselbständigen (angestellten) Arbeit addiert und dementsprechend die Einkommenssteuer berechnet. Die Kosten des Betriebs der Webseite wie z.B. für das Hosting, DSL, Servermieten, Software usw. sind dann Ausgaben, die den Ertrag mindern. Als Nachweis für die Einnahmen dienen Ausdrucke aus dem Konto-Bereich des Google Adsense-Accounts sowie Kontoauszüge usw.

Achtung: Google-Einnahmen sind Einnahmen aus dem Ausland und unterliegen hinsichtlich der Umsatzsteuer besonderen Regelungen, die ich in diesem Artikel hier beschrieben habe.

Keine Steuer- und/oder Rechtsberatung! Rein journalistische Berichterstattung. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte einen Fachmann (Steuerberater/Rechtsanwalt).


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 27. November 2012 | Peter Wilhelm 27. November 2012

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