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Ebay: Der Ärger geht weiter

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Ein iPhone wollte ich versteigern, und habe es inzwischen auch getan, doch hat der Gewinner der ersten Auktion einfach nicht bezahlt. Sowas gibt es ja immer wieder mal bei Ebay, man nennt diese Bieter „Spaßbieter“. Sie bieten sinnlos auf irgendwelche Artikel, wohl wissend, daß sie sich den Artikel gar nicht leisten können oder ihn schlimmstenfalls gar nicht gebrauchen können.
Ebay rühmt sich, streng gegen Spaßbieter vorzugehen und entsprechende Mechanismen eingebaut zu haben, die dem Verkäufer eine entsprechende Sicherheit geben.
Nach meinen anfänglich guten Erfahrungen mit Ebay in den letzten Monaten muß ich aber nun sagen, daß ich unterm Strich doch eher enttäuscht bin.

Nachdem ich schon mal längere Zeit bei Ebay nichts mehr gehandelt habe, wird jetzt wohl auch wieder eine Zeit anbrechen, in der ich mich bezüglich meiner Ebay-Aktivitäten sehr zurückhalten werde.

Ich würde den Typen fast als hirnlosen Trottel bezeichnen, der mir meine erste iPhone-Auktion kaputtgeboten hat, wurde natürlich von mir angeschrieben und ich habe einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels bei Ebay eröffnet. Was anderes bleibt einem gar nicht übrig, denn sonst bekommt man für die verhunzte Auktion nichtmal seine Auktionsgebühren zurück.
Bewerten kann man den Fiesling nicht, denn Verkäufer haben nicht die Möglichkeit, einen Käufer schlecht zu bewerten. So schnellen die positiven Bewertungen bei den Käufern rasant nach oben und die meisten rennen mit 100% positiven Bewertungen herum. Als Verkäufer hat man also kein Messinstrument mehr, festzustellen, ob derjenige der jetzt mitbietet ein fauler Kunde ist oder nicht. Im ungünstigsten Fall hat er sich bei Ebay schon x-mal daneben benommen und einfach gar keine Bewertung bekommen.

Böse Zungen würden so jemanden als schmalhirnige Dumpfbirne bezeichnen, weil mein fauler Kunde nun auch noch hingegangen ist und mir einfach eine negative Bewertung zugemutet hat. Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Der bietet mit meine Auktion kaputt, verursacht mir Mühe, Ärger und einen materiellen Schaden, ich habe keine Möglichkeit, andere Ebay-Verkäufer vor diesem Gnoppelschruck zu warnen und der kann mir dann, obwohl ich mich fair und korrekt verhalten habe, auch noch eine negative Bewertung reindrücken!

Also rufe ich bei Ebay an. Der freundliche Ebay-Mann sagt mir, wie ich vorzugehen habe, empfiehlt mir, dem Typ eine Frist zu setzen und meint, daß ich meine Ansprüche durchaus auch zivilrechtlich durchsetzen könnte. Also schreibe ich dem Spaßbieter eine entsprechende Mail, setze ihm eine Frist, mache also alles so, wie der Ebay-Mann das gesagt hat.
Außerdem bitte ich Ebay um Löschung der ungerechtfertigten Bewertung.

Und dann bekomme ich von Ebay eine Nachricht:

Sie möchten wissen, warum dem Käufer „schindlersliste85“ eine Bewertungsabgabe möglich war, obwohl der Streitfall nicht geklärt werden konnte und Sie für den Artikel keine Zahlung erhielten.

Grundsätzlich hat Ihr Handelspartner das Recht, Sie zu bewerten. Dies können wir ihm nicht verwehren. Nur in Ausnahmefällen greift eBay in das Bewertungssystem ein. So werden Bewertungen von eBay-Mitgliedern, die nicht innerhalb unseres Systems auf den vom Verkäufer gemeldeten Fall reagieren, neutralisiert.
Sehr gern erläutere ich Ihnen, warum die Bewertung nicht entfernt wurde und was Sie noch tun können.

Auch wenn Ihr Käufer die Zahlung nicht geleistet hat, erfolgte doch eine Reaktion auf die Erinnerung wegen des nicht bezahlten Artikels. Daher hat er sein Bewertungsrecht für diese Transaktion behalten.

Einen eindeutigen Verstoß gegen unsere Grundsätze und Richtlinien zur Bewertungsabgabe, aufgrund dessen wir die Bewertung entfernen, konnten wir nicht feststellen.

Daher ist es uns nicht möglich, die Bewertung nur aufgrund der ausgebliebenen Zahlung zu entfernen.

Ich habe auch gesehen, dass Sie bereits den Antrag auf Bewertungsüberarbeitung gestellt haben. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Handelspartner diesbezüglich telefonisch in Verbindung zu setzen. Beachten Sie auch bitte, dass die Frist für die Änderung der Bewertung am 20. Februar 2010 abläuft.

Sollte eine Einigung mit Ihrem Handelspartner nicht möglich sein, haben Sie beim Vorliegen einer unzutreffenden Bewertung unter Umständen einen zivilrechtlichen Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung gegen Ihren Handelspartner. Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatungsstelle.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Käufer auf Überarbeitung der Bewertung schnell einigen. Falls Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese E-Mail. Wir helfen Ihnen gern.

Mit freundlichen Grüßen
eBay-Sicherheitsteam

Das bedeutet mit anderen Worten, daß so ein Grumpfdongel tatsächlich das Recht zur Bewertung behält, obwohl er den geschlossenen Kaufvertrag gar nicht erfüllen möchte und somit ausdrücklich gegen die von Ebay selbst aufgestellten Grundsätze verstößt, solange er nur auf die Mails innerhalb des Ebay-Benachrichtigungssystems reagiert.
Im Grunde ist es also egal was er schreibt und wie er sich verhält, Ebay gewährt dem Verkäufer in einem solchen Fall überhaupt keinen Schutz vor einer negativen Bewertung.

Es liegt ja auch nicht, wie Ebay das in diesem Fall sieht, irgendein Streitfall vor. Ich streite mich mit dem ja nicht über die Güte, die Ausführung oder irgendeine fehlerhafte Beschaffenheit des Artikels. Nein, der hat ihn nie zu Gesicht bekommen, die Transaktion ist nie über den Gewinn der Auktion hinausgegangen…

Vielleicht kann das nicht jeder Leser nachvollziehen, aber ich ärgere mich immer dann besonders, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle.
Und die Ebay-Mechanismen scheinen besonders darauf ausgelegt zu sein, sich aus allem rauszuhalten und bewußt in Kauf zu nehmen, daß durch dieses Verhalten auch solche Ungerechtigkeiten entstehen.
Was ich auch ärgert ist die Tatsache, daß der freundliche Ebay-Mann am Telefon eindeutig zugesagt hat, daß diese ungerechtfertigte negative Bewertung entfernt wird und im Nachgang redet Ebay sich dann per Mail einfach raus.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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