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Dreister Ausweisfälscher

Dreiste Beschwerde bei der Ausweisbehörde: Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Patrick N. manipuliert an seinem Ausweis herum, um sich ein anderes Alter zu geben. Diese Manipulation wird entdeckt und der Ausweis von der Polizei als Beweismittel beschlagnahmt. Ja und was macht der dreiste Urkundenfälscher? Der „schlappt uffs Rothaus“ und beantragt keck einen neuen Ausweis.
Als der zuständige Sachbearbeiter im Zuge von Nachfragen bei anderen Behörden erfährt, daß Patrick N. ja einen Ausweis besitzt, der aber behördlich beschlagnahmt ist, verweigert er dem jungen Mann die Ausstellung eines neuen Dokuments und verweist ihn an die Polizei. Ganz besonders frech: Nun schaltet sich die Mutter des inzwischen Volljährigen ein und begehrt von der Ausweisbehörde eine schriftliche Stellungnahme, warum ihrem Sohn die Ausstellung eines Ausweises verweigert wurde.

Nun, die aufgeregte Mutter zitiert auch noch aus dem „Gesetz über Personalausweise“ und führt an, daß ja jede Person über 16 Jahre einen Personalausweis zu besitzen habe.
Da hat sie natürlich vollkommen Recht, aber man muß ihn eben nur besitzen. Von einer Mitführungspflicht ist im entsprechenden Gesetz nicht die Rede. Nur wenn man eine Waffe mit sich führt, muß man auch zwangsläufig einen Ausweis dabei haben; und wir wollen mal hoffen, daß der kleine Ausweisfälscher nicht auch noch bewaffnet ist.

Der Sohnemann, gute Frau, besitzt ja einen Ausweis, nur hat er ihn eben im Moment nicht und daß das so ist, ist er doch selbst Schuld.
Man kann nur mit dem Kopf schütteln, mit welcher Dreistigkeit Straftäter und deren Mütter nun auch noch bei einer Behörde Beschwerde führen.
Demnächst kommen noch diejenigen, denen der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt abgenommen worden ist, auf die Idee, sich am nächsten Tag auf dem Amt einen neuen Führerschein abzuholen: „Wieso, ich bin doch verpflichtet, einen zu haben, wenn ich fahren will!“

Es ist auch gar nicht einzusehen, daß es quasi als Kavaliersdelikt gilt, seinen Ausweis zu manipulieren. An vielen Stellen im Internet (z.B. hier, hier, hier, und hier) wird recht freimütig und sorglos nachgefragt und geantwortet, wie man am besten seinen Ausweis (ver)fälscht.

Zumeist dienen die den Jugendlichen auferlegten Beschränkungen ja ihrem Schutz. Und Jugendschutz ist keine Schikane, sondern angesichts der Debatte um jugendliches Komasaufen, eine durchaus wichtige und ernstzunehmende Angelegenheit.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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