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Cold calls

Noch ein Gedanke kam mir gestern Abend zu meinen Ausführungen bezüglich der Volkszählung und der freizügigen Preisgabe von persönlichen Daten.
In der letzten Zeit wurde ja in den Medien verstärkt über den besseren Schutz der Verbraucher vor sogenannten „cold calls“ berichtet. Cold calls sind „kalte Anrufe“ und dieser bei uns noch recht neue Begriff leitet sich vom, in der Werbe- und Marketingswirtschaft schon länger benutzten Begriff „Kaltakquise“ ab. Ähnlich dem sprichwörtlichen „kalten Sprung ins Wasser“ setzen sich bei der Kaltakquisition, wie diese Form der Kundenansprache ebenso korrekt bezeichnet wird, Vertreter der Firmen ohne vorherige Terminankündigung relativ unerwartet mit den potentiellen Kunden in Verbindung. Ein ganz bekanntes Beispiel für Vertreter, die nach dem Prinzip der Kaltakquise arbeiten, sind die Außendienstmitarbeiter der Firma Vorwerk.

Ein Beispiel für die dazu im Gegensatz stehende „Warmakquise“ wären beispielsweise Vertreter von Weinhandelsfirmen, die man zuvor mittels einer Rückpostkarte oder auf einer Verbrauchermesse zu einer kostenlosen Weinverkostung zu sich nach Hause eingeladen hat. In diesen Bereich fallen aber auch Vertreterbesuche, die vorher von einem Callcenter telefonisch angekündigt und vom Kunden bestätigt wurden.

Cold bzw. kalt steht also für den für den Kunden unverhofften und von ihm oft unerwünschten Kontakt. Das trifft auch auf die „cold calls“ zu, also jene Anrufe von Callcentern, die einem eher lästig sind.
Daß der Verbraucher vor solchen, ohnehin in den meisten Fällen verbotenen, Anrufen besser geschützt werden soll, ist löblich und daß die auf diese Weise zustande gekommenen Verträge einem besonderen Kündigungsrecht unterliegen sollen, wäre nicht nur wünschenswert, sondern eigentlich nur die konsequente Umsetzung des allgemeinen Rechtsempfindens.

Auch in den Weblogs, aber auch sonst in den Medien, liest man immer wieder von der allgemeinen Verärgerung der Autoren über diese von ihnen unerwünschten Anrufe, in denen einem alle möglichen Produkte und Dienstleistungen angeboten werden.
Dabei vergessen viele, daß sie selbst der Auslöser für diese Anrufe waren und es sich in sehr vielen Fällen überhaupt nicht wirklich um „cold calls“ handelt. Wenn man nämlich einmal genau hinschaut, gibt man heute bei nahezu jedem Vertrag und jeder Bestellung, die man unterschreibt, auch das direkte oder indirekte Einverständnis, von solchen Firmen angerufen zu werden.
Das wird oft etwas undeutlich formuliert und könnte beispielsweise so lauten: „JA, ich möchte gewinnen! Bitte informieren Sie mich per Telefon, Post oder E-Mail regelmäßig über attraktive Sonderangebote und die Möglichkeit zur Teilnahme an Gewinnspielen durch die Firma xyz und deren ausgewählte Vertriebspartner.“

Im Grunde wird auf den ersten Blick klar, daß man mit dieser oder ähnlichen Formulierungen der Werbeflut Tür und Tor öffnet.
In Anbetracht der Vorfreude auf die Dienstleistung/Produktlieferung die der gerade ausgefüllte Antrag/Vertrag bewirken soll, macht man viel zu leicht bei solchen Nebensätzen ein Kreuzchen oder vergißt sie zu streichen.

Alle derzeit in Rede stehenden Maßnahmen beziehen sich aber in erster Linie auf die Werbetätigkeit von Firmen, mit denen man nichts zu tun haben wollte und denen man auch nicht die Erlaubnis dazu gegeben hat, einen zu kontaktieren.
Hat man allerdings schon häufiger Formulierungen wie die obige abgesegnet, wird man sich möglicherweise auch bei erfolgtem besserem Verbraucherschutz nicht auf diesen berufen können, weil man letztlich gar nicht das „Opfer“ eines kalten Anrufs geworden ist, sondern sich die Werbefirma letztenendes auf eine entsprechende Freigabe unter irgendeinem Vertrag berufen kann.

Wirklich helfen kann nur eine Überarbeitung der bestehenden Gesetze dahingehend, daß alle Verträge, die via Internet, Telefon, Fax oder an der Haustüre und auf Kaffeefahrten usw. abgeschlossen wurden, innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden können.

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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